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   OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18   

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https://dejure.org/2018,39518
OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18 (https://dejure.org/2018,39518)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.11.2018 - 4 W 868/18 (https://dejure.org/2018,39518)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 (https://dejure.org/2018,39518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen Behandlungsfehlers und dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen Behandlungsfehlers und dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Hierbei sind an seine Substantiierungspflichten lediglich maßvolle Anforderungen zu stellen, weil von ihm angesichts des bestehenden Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - NJW 2004, 2825, 2827; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2016 - 8 U 143/13; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.07.2017 - 8 U 150/16; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. S 60).

    Die Partei darf sich daher auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - NJW 2004, 2825, 2827; BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 605/15 - MDR 2017, 762, 763; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2016 - 8 U 143/13; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.07.2017 - 8 U 150/16).

  • OLG Frankfurt, 29.11.2016 - 8 U 143/13

    Zum Nachweis eines Behandlungsfehlers (hier: Herzstammgefäßverletzung)

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Hierbei sind an seine Substantiierungspflichten lediglich maßvolle Anforderungen zu stellen, weil von ihm angesichts des bestehenden Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - NJW 2004, 2825, 2827; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2016 - 8 U 143/13; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.07.2017 - 8 U 150/16; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. S 60).

    Die Partei darf sich daher auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - NJW 2004, 2825, 2827; BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 605/15 - MDR 2017, 762, 763; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2016 - 8 U 143/13; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.07.2017 - 8 U 150/16).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2017 - 8 U 150/16

    Arzthaftung: Anforderungen an den Klägervortrag zu Behandlungsfehlern (hier

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Hierbei sind an seine Substantiierungspflichten lediglich maßvolle Anforderungen zu stellen, weil von ihm angesichts des bestehenden Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - NJW 2004, 2825, 2827; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2016 - 8 U 143/13; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.07.2017 - 8 U 150/16; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rn. S 60).

    Die Partei darf sich daher auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - NJW 2004, 2825, 2827; BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 605/15 - MDR 2017, 762, 763; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2016 - 8 U 143/13; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.07.2017 - 8 U 150/16).

  • OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Substanziierungspflicht des Patienten

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    (So ausdrücklich OLG Naumburg, Beschluss vom 26.11.2012, 1 W 62/12 - juris).

    Angesichts dessen ist es auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht in diesem eng begrenzten Ausnahmebereich von einer auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren jedenfalls in gewissem Umfang möglichen Beweisantizipation ausgeht und es angesichts der dokumentierten Befunde als offensichtlich ansieht, dass die Behauptung, die Werte seien unzutreffend, nicht erweislich sein wird (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 605/15

    Streitgegenstand bei Arzthaftung: Verschiedene Behandlungsfehler im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Die Partei darf sich daher auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - NJW 2004, 2825, 2827; BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 605/15 - MDR 2017, 762, 763; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.11.2016 - 8 U 143/13; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.07.2017 - 8 U 150/16).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08

    Prozesskostenhilfe: Vorläufige Prüfung durch Einholung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Angesichts dessen ist es auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht in diesem eng begrenzten Ausnahmebereich von einer auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren jedenfalls in gewissem Umfang möglichen Beweisantizipation ausgeht und es angesichts der dokumentierten Befunde als offensichtlich ansieht, dass die Behauptung, die Werte seien unzutreffend, nicht erweislich sein wird (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für einen Arzthaftungsprozess: Anforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Da eine Prozesspartei regelmäßig die Prozessaussichten auch unter Berücksichtigung des Kostenrisikos vernünftig abwägen wird und Prozesskostenhilfe nicht dazu dienen soll, aussichtslose Klagen auf Kosten der Allgemeinheit zu führen, genügt es auch im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen aber nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt - wie hier - letztlich nur einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 244/11, juris, RN 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 -, Rn. 16 - 18, juris).
  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 12 W 1/07

    Substantiierungspflicht hinsichtlich der Kausalität zwischen einem

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Frage des Ursachenzusammenhangs kommt demnach in einem Hauptsacheverfahren nur dann in Betracht, wenn substanziiert dargelegt wird, dass die Feststellungen und Erkenntnisse der Gutachter nicht erschöpfend, lückenhaft oder aus sonstigen Gründen unrichtig oder unvollständig sind (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. April 2007 - 12 W 1/07 -, Rn. 10, juris).
  • OLG München, 28.03.2011 - 1 W 244/11

    Prozesskostenhilfe: Beschwerde gegen die Herabsetzung der Höhe des mit der Klage

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Da eine Prozesspartei regelmäßig die Prozessaussichten auch unter Berücksichtigung des Kostenrisikos vernünftig abwägen wird und Prozesskostenhilfe nicht dazu dienen soll, aussichtslose Klagen auf Kosten der Allgemeinheit zu führen, genügt es auch im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen aber nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt - wie hier - letztlich nur einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 244/11, juris, RN 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 -, Rn. 16 - 18, juris).
  • OLG Oldenburg, 27.01.1998 - 5 W 9/98

    Bedeutung eines Schlichtungsgutachtens für die Erfolgsaussicht des nachfolgenden

    Auszug aus OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
    Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussicht i.S.v. § 114 ZPO sind auch mit der Klage vorgelegte vorgerichtliche Gutachten zu würdigen (OLG Köln VersR 1990, 311; OLG Oldenburg OLGR 1998, 167).
  • OLG Jena, 16.08.2017 - 7 W 308/17
  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21

    1. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von

    Der Senat kann angesichts dessen für das Prozesskostenhilfeverfahren die Richtigkeit dieser Behauptung nicht zugrundelegen; vielmehr ist im Wege der auch in Arzthaftungssachen zulässigen Beweisantizipation (Senat, Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn. 8, juris; vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris) davon auszugehen, dass das dem Beklagten zustehende Nachbesserungsrecht noch fortbesteht.
  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei durch eine

    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Dresden, 19.03.2021 - 4 W 72/21

    Schadensersatzanspruch aus Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers Gutachten

    Dies gilt jedoch regelmäßig nicht, wenn das vorprozessuale Gutachten - wie hier - Widersprüche aufweist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 7 W 26/13 -, juris; vgl. auch Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn.).
  • OLG Dresden, 26.11.2020 - 4 W 733/20

    Patient muss in einer Arzthaftungsstreitigkeit den Behandlungsfehler bezeichnen,

    Selbst wenn man in Arzthaftungsfällen an die Substantiierungspflicht des Patienten somit nur minimale Anforderungen stellen kann, muss aber doch zumindest eine Beschreibung erfolgen, worin der Behandlungsfehler liegen könnte (Senat, Beschluss vom 01.11.2018 - 4 W 868/18 -, juris).
  • OLG Dresden, 10.01.2022 - 4 W 899/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    Im vorliegenden Fall ergeben sich aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Feststellungen des Gutachters nicht erschöpfend, lückenhaft oder aus sonstigen Gründen unrichtig oder unvollständig sind (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 01.11.2018 - 4 W 868/18 - juris).
  • OLG Dresden, 11.10.2021 - 4 W 655/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH; Verpflichtende

    Selbst wenn man in Arzthaftungsfällen an die Substantiierungspflicht des Patienten somit nur minimale Anforderungen stellen kann, muss aber doch zumindest eine Beschreibung erfolgen, worin der Behandlungsfehler liegen könnte (Senat, Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn. 3 - 4, juris).
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